Kieferorthopädische Überweisungen

In kollegialer Zusammenarbeit qualifiziert helfen

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Ziel ist eine langfristige, vertrauensvolle und verlässliche Kooperation zum Wohle gemeinsamer Patienten

Behandler bespricht eine Panoramaaufnahme mit einer Patientin in der Fachpraxis für Kieferorthopädie Gelnhausen

In unsere Fachpraxis für Kieferorthopädie Gelnhausen werden oft Patienten für kieferorthopädische Maßnahmen überwiesen. In kollegialer Zusammenarbeit bilden wir mit Ihrem Zahnarzt ein erfolgreiches Behandlungsteam, das auch bei sehr komplexen Problemstellungen qualifiziert helfen kann. Durch ihre Ausbildung und Erfahrung sind unsere Fachzahnärzte für Kieferorthopädie in der Lage, professionell mit allen Anforderungen der aktuellen Kieferorthopädie umzugehen und Komplikationen zu vermeiden.

Falls Sie als Patient zu uns überwiesen werden, bringen Sie bitte einen Überweisungsschein von Ihrem Arzt mit. Zum Untersuchungstermin bereits vorliegende, auswärts durchgeführte Röntgenaufnahmen, Computertomographiebilder (CT), Kernspintomographieaufnahmen (NMR, MRT), Untersuchungsergebnisse, OP-Berichte und Arztberichte helfen uns, eine optimale Beratung und Therapieplanung zu ermöglichen.

Wenn ein Zahnarzt Ihr Kind zum Kieferorthopäden überweist oder Sie selbst möchten eine Einschätzung Ihrer Zahn-Fehlstellungen erhalten, zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Erstgespräch beim Kieferorthopäden und eine kieferorthopädische Erstuntersuchung zur Klärung, ob eine Behandlung nötig ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Patienten werden häufig vom Hauszahnarzt für kieferorthopädische Maßnahmen überwiesen; Praxis und überweisender Zahnarzt arbeiten kollegial zusammen.
  • Beim Überweisungstermin sollte der Überweisungsschein mitgebracht werden.
  • Bereits vorliegende Röntgenbilder, CT- oder MRT-Aufnahmen sowie Arzt- und OP-Berichte unterstützen die Beratung und Therapieplanung.
  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen ein kieferorthopädisches Erstgespräch sowie eine Erstuntersuchung zur Klärung der Behandlungsnotwendigkeit.

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